Rehasport

Reha-Sport findet immer in Gruppen und zum Teil unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen

Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kosten-

träger 6 Monate bis 3 Jahre.

 

Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Rückengymnastik und Krebsnachsorge sowie spezielle Angebote für Herzpatiernten.

 

Voraussetzungen der Teilnahme

 Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Krankenversicherung übernehmen die Kosten für Reha-Sport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:

 

-  ärztlich verordnet    

-  die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:

         1. Diagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen

         2. Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport erforderlich ist

         3. Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten

         4. Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart 

- in Gruppen

- bei Herzsport unter ärztlicher Betreuung

- Antrag: Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport" (Formular 56)

 

Wird während einer Leistung zur Reha die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist

vom Arzt der Behandlungsstätte einer Empfehlung im sogenannten "Abschlussbericht" auszusprechen, und der be-

handelnde Arzt hat dem Reha-Sport zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Rehamaßnahme beginnen. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.

 

Die Berufsgenossenschaft übernehmen Reha-Sport im Anschluss an medizinischen Maßnahmen, vorausgesetzt, es

liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).

 

Geht dem Reha-Sport keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.

 

Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen der Sozialhilfeträger für die Kosten auf

und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

 

Dauer des Reha-Sports

- in der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate

- in der Unfallversicherung in der Regel unbegrenzt

- in der gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Erkrankungen bis zu 36 Monate

 

Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.

 

Der Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport" ist bei Ärzten und den zuständigen Leistungsträgern

erhältlich. 

 

RSG Delmenhorst e.V. / Geibelweg 32 / 27753 Delmenhorst / Telefon 04221 - 54815